Das fj-prävention Schutzkonzept
- Warum kommt es in Ihrer Einrichtung nicht zu o. g. Beispielen bzw. ist es wirklich so?
- Was unterscheidet Sie von den Einrichtungen, in denen diese Vorfälle geschehen?
- Wie unterscheidet sich Ihr Personal von den benannten Täterfachleuten?
- Welche professionellen Maßnahmen sind bei Ihnen anders?
- Was unterscheidet Sie in der Struktur und Kultur, so dass (sexualisierte) Gewalt an Klienten keine Chance hat?
Wir sagen: Misshandlungen, Übergriffe und sexuelle Gewalt können überall vorkommen.
Mit dem FJ-Prävention Schutzkonzept kann ein möglicher Schaden an den in Ihrer Einrichtung befindlichen Menschen abgewandt, Ihr guter Ruf gestärkt und finanzieller Schaden durch straf- oder zivilrechtliche Prozesse vermieden werden.
Das FJ-Prävention Schutzkonzept sorgt für Sprach- und Handlungsfähigkeit anstelle von Ohnmacht und mangelnder Kommunikation. Wissenschaftliche Untersuchungen bestätigen, dass durch die innerbetriebliche Auseinandersetzung mit dem Thema die Zustimmung der Beschäftigten zu Gewaltschutzmaßnahmen erhöht wird. Das verrringert den Raum für mögliche Grenzverletzungen, Übergriffe und Gewalt. Sie sorgen mit dem FJ-Prävention Schutzkonzept in Ihrer Institution für eine verbindliche, offene und konstruktive Herangehensweise im Umgang mit der Thematik.
Von „must have“ bis „allumfassend“: die Praxisumsetzung in Ihrer Hand.
Wir beraten Sie, welche Maßnahmen bei Ihnen zur Gewaltprävention idealerweise benötigt werden. Warum es nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig ist, Gewaltprävention in Ihren Einrichtungen umzusetzen. Sie erhalten Informationen, wie Sie gesetzliche Vorgaben oder institutionelle Notwendigkeiten zum Schutze Anvertrauter und der Mitarbeiter in konkreten Schritten umsetzen können. Wir geben Ihnen konkrete Empfehlungen für Ihren individuellen Geschäftsbereich.
Staatliche Vorgaben zum Schutz Anvertrauter existieren bereits in einigen Bundesländern. Diese werden zukünftig mit hoher Wahrscheinlichkeit flächendeckend in weiteren Bundesländern zu erwarten sein. Mit einem Gewaltschutzkonzept können Sie beispielsweise Vorgaben aus dem WTG in NRW mit abdecken und vermeiden einen Prüfmangel. Seien Sie mit Vorreiter für den Schutz vor (sexualisierter) Gewalt an Ihren Kunden, Klienten und Patienten. Trauen Sie sich, dieses schwierige Thema anzugehen und Sie werden sehen, dass dies ihre Institution zu einem noch besseren Ort für alle Menschen macht, die in ihr Leben, arbeiten oder gepflegt werden.